Die neue Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation, GPSR) (Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2023/988) führt zu weitreichenden Veränderungen im Produktsicherheitsrecht. Sie richtet sich an Händler, Hersteller und Importeure und soll gewährleisten, dass auch weiterhin nur sichere Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden. Die neuen Anforderungen betreffen insbesondere Informationspflichten und die Risikobewertung; sie gilt für Verbraucherprodukte, also Waren, die für Verbraucher bestimmt sind – ohne Unterschied zwischen B2B- und B2C-Geschäften.
Die GPSR ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG, auch bekannt als Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie, und damit in weiten Teilen auch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG); sie gilt seit dem 13. Dezember 2024.
Aufgrund der steigenden Digitalisierung und des steigenden Absatzes von Produkten über den Onlinehandel wurden neue Aspekte aufgenommen, die in diesem Merkblatt kurz zusammengefasst werden.