Vorbemerkung
Seit in Kraft treten der Verordnung (EU) 10/2011 sind gerade einmal 10 Jahre vergangen und die Hersteller von Bedarfsgegenständen aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt müssen sich aktuell bereits mit der 15. Änderung zur Verordnung auseinandersetzen.
Da der Umfang der aktuellen 15. Änderung VO (EU) 1245/2020 wesentlich umfangreicher ist und auch tiefer in die Konformitätsarbeit eingreift, sollen die nun vorgelegten Anmerkungen eine erste Hilfsstellung zur Umsetzung bieten. Eine erste Hilfestellung auch deshalb, weil bei einem derart umfangreichen Eingriff, ergänzende Informationen zur Umsetzung durch den Verordnungsgeber zu erwarten sind.
Unsere, unter der Federführung von Herrn Dipl.-Ing. Hans-Georg Hock, erstellten Anmerkungen erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit, sollen aber vorrangig eine erste Leitlinie und Orientierungshilfe bieten. Weitere vertiefende Informationen sind Bestandteil der Arbeit der pro-K Fachgruppe Bedarfsgegenstände und werden in unseren regelmäßigen Seminaren zur Konformitätsarbeit vertieft.
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
Fristen
Überblick
Anhang II bei den Beschränkungen für Metalle und primäre aromatische Amine (paA)
Anhang IV bei der Konformitätserklärung für Zwischenmaterialien
Anhang V bei den Konformitätsprüfungen, sprich Migrationsprüfungen