Vorwort
Das vorliegende Technische Merkblatt 06 „Der Weg zum CE-Zeichen für Fenster und Außentüren“ ist die vollständig überarbeitete und aktualisierte Fassung des Technischen Merkblattes 02 von September 2003. Wie sein Vorläufer richtet es sich an alle Fenstersystemgeber, Hersteller von Fenstern und Türen aus Kunststoff, den Fachhandel und Wiederverkäufer. Das Merkblatt versteht sich als Leitfaden und Hilfestellung beim Umgang mit dem CE-Zeichen, das ab dem 01.02.2009 verpflichtend wird.
Das Technische Merkblatt wurde von den Mitgliedern des Technischen Ausschusses der Fachgruppe Kunststofffenstersysteme im pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. erarbeitet. Es gibt den Wissensstand von Februar 2008 wieder.
Inhaltsverzeichnis
1. Was ist das CE-Zeichen?
2. Gesetzliche Grundlagen
3. Wer vergibt das CE-Zeichen?
4. CE-Zeichen für Fenster und Außentüren: Pflicht ab 01. Februar 2009
5. CE-Zeichen und Ü-Zeichen
6. Klassifizierung
7. Die werkseigene Produktionskontrolle – Konformitätsbewertung
8. Die Konformitätserklärung
9. Die CE-Kennzeichnung
Anhang 1: Beispiel einer Konformitätserklärung
Anhang 2: Beispiel einer CE-Kennzeichnung in den Begleitpapieren oder auf dem Fenster (Herstellernachweis)
Anhang 3: Beispiel einer CE-Kennzeichnung am Produkt (Zertifizierung in Deutschland nach Verfahren 1)