Industrieverband langlebige Kunststoffprodukte und Mehrwegsysteme e. V.
Fachwissen Konformitätserklärung für Mehrwegbedarfsgegenstände mit Lebensmitteln
pro-K Fachgruppe
Bedarfsgegenstände im Lebensmittelkontakt, Melamine-Quality, Lager und Transportsysteme

Leitfaden Die Konformitätserklärung für Mehrwegbedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt gemäß der Verordnung (EU) Nr. 10/2011

Stand: November 2020

Vorwort

Allen Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff muss seit dem 30. April 2009 eine schriftliche Erklärung – die so genannte Konformitätserklärung – beigefügt sein, wenn sie in den Verkehr gebracht werden. Diese Vorschrift gilt seit dem Inkrafttreten der 15. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung vom April 2008.
Im Januar 2011 wurde die (EU) Verordnung 10/2011 eingeführt. Sie löste eine Reihe von älteren Richtlinien ab, darunter auch die 15. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung vom April 2008.
Eine Konformitätserklärung ist eine gesetzlich verpflichtende Erklärung des Herstellers wonach das Produkt der für Deutschland und Europa verbindlichen Bedarfsgegenstände-Verordnung (EU) 10/2011 entspricht. Die Konformitätserklärung richtet sich an Überwachungsbehörden und Handelspartner und nicht an Endkunden. Bei Fragen wenden sie sich bitte an den Aussteller der Konformitätserklärung.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Konformitätserklärung für Bedarfsgegenstände aus Kunststoff, die dafür bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen. Sie muss weiterhin jedem Bedarfsgegenstand aus Kunststoff beigefügt sein, der in den Verkehr gebracht wird. Jedoch haben sich die Anforderungen mit Inkrafttreten der neuen Verordnung verändert.
Die vorliegende Information beschreibt die Anforderungen der VO 10/2011 an eine solche Konformitätserklärung aus Sicht der Hersteller von Mehrwegbedarfsgegenständen.
Das Merkblatt versteht sich als Leitfaden und Hilfestellung bei der Umsetzung der o. g. Verordnung. Es wurde von den Mitgliedern der pro-K Fachgruppe Bedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt erstellt.
Das vorliegende Merkblatt „Die Konformitätserklärung für Mehrwegbedarfsgegenstände aus Kunststoff im Lebensmittelkontakt, gemäß der Verordnung (EU) Nr. 10/2011“ ersetzt, aktualisiert und erweitert das gleichnamige Merkblatt vom Juli 2018


Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen
2. Dokumentationspflicht gegenüber dem Kunden und Händler
3. Die Konformitätserklärung für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoff
4. Wer sind die Aussteller und Empfänger von Konformitätserklärungen in der Lieferkette?
5. Was ist die Konformitätserklärung?
6. Welche Kommunikationsformen sind geeignet?
7. Welche Untersuchungspflichten und Sorgfaltspflicht hat der nachgelagerte Verwender?
8. Dual-Use-Stoffe
9. Unbeabsichtigt eingebrachte Stoffe (NIAS)
10. Die geforderten Informationen im Rahmen der Konformitätserklärung
Anhang: Muster für eine Konformitätserklärung